VORBERICHT EXPERTENTELEFON „Sterbehilfe“ am 12.04.2012

Wer entscheidet, ob ein Leben enden darf?

Alles Wissenswerte rund um Sterbehilfe, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Bestattungsvorsorge 

Das Drama um den bei einem Lawinenunfall verunglückten niederländischen Prinzen Friso hat die Debatte über Sterbehilfe neu entfacht. Das Schicksal des Prinzen zeigt, dass die Entscheidung, ob lebenserhaltende Geräte abgeschaltet werden oder nicht, extrem schwierig ist. In Deutschland kann eine solche passive Sterbehilfe zulässig sein – aber nur dann, wenn sie dem mutmaßlichen oder in einer Patientenverfügung erklärten Willen des Patienten entspricht.

Auch wenn niemand gerne daran denken mag, so kann das Schicksal von Prinz Friso jeden treffen: Plötzlich ist man durch Krankheit, Unfall oder im Alter durch Demenz unfähig, seinen eigenen Willen eigenverantwortlich zu artikulieren. Aber gerade in solchen Notsituationen gilt es, existenzielle Fragen beantworten zu können. Will man um jeden Preis behandelt werden? Will man hilflos an Schläuchen hängen – ohne jede Aussicht auf Heilung oder Bewusstsein? Viele Menschen wollen diese Fragen geregelt wissen und auch den Angehörigen ein quälendes Szenario ersparen. Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Person des eigenen Vertrauens ermächtigt zu handeln, falls man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Und in einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Behandlungen gewünscht werden bzw. wann der Punkt gekommen ist, an dem man keine lebensverlängernden Therapien mehr möchte.

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Patientenverfügung ist bindend

Eine Patientenverfügung ist deshalb so wichtig, weil – entgegen der Ansicht vieler Bürger – die Angehörigen bei einer schweren Erkrankung keinesfalls automatisch handlungsbevollmächtigt sind. Denn wer über 18 Jahre alt ist, hat nach deutschem Recht keinen rechtlichen Vertreter mehr. Er sollte also mit einer Vorsorgevollmacht einen Vertreter bestimmen und ihm mit einer Patientenverfügung Vorgaben für Behandlungsentscheidungen bei schwerster Krankheit geben. Der Bevollmächtigte trifft dann mit den Ärzten Entscheidungen über die Behandlung unter strikter Beachtung des Willens des Patienten. Unabhängig vom Stadium der Erkrankung gelten die Festlegungen ohne Wenn und Aber. Voraussetzung sind aber eindeutige Aussagen für eine konkrete Lebens- und Behandlungssituation. Hält sich der Arzt nicht an die Verfügung, kann der Bevollmächtigte sogar Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung stellen.

Vorsorge für den letzten Gang 

Nicht nur das Ende des Lebensweges, auch der Abschied vom Leben selbst ist heute kein Tabuthema mehr. Viele Menschen wollen ihn nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten, das gilt nicht zuletzt für die vielen Personen, die alleine leben oder keinen Kontakt zu ihren Verwandten haben. Mit einer Sterbegeldversicherung kann man schon zu Lebzeiten entsprechende Vorsorge treffen und zudem die Hinterbliebenen finanziell entlasten. Denn bei einer Bestattung kommt schnell eine Summe von 5.000 Euro zusammen. Je früher man sich um einen Versicherungsschutz bemüht, desto geringer ist auch der eigene finanzielle Aufwand pro Monat. Und neben den finanziellen Fragen lässt sich auch mithilfe eines Vorsorgevertrages bei einem Bestatter seiner Wahl schon zu Lebzeiten festlegen, wie man sich den letzten Weg wünscht. 

Viel Unsicherheit und offene Fragen  

Vor allem beim Thema Sterbehilfe gibt es viele offene Fragen. So ist sie in den Niederlanden offenbar wesentlich einfacher durchzuführen als in Deutschland. Denn während im Nachbarland nach Medienberichten nur rund 30 Wachkoma-Patienten leben, sind es in Deutschland bis zu 8.000. Alle Fragen rund um das schwierige Thema Sterbehilfe, aber auch zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Sterbegeld-Vorsorge können unserem Expertenteam gestellt werden:

  • Wie verhält es sich in Deutschland mit der Sterbehilfe?
  • Welche Anforderungen werden an Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gestellt?
  • Wo sollten Dokumente, die so etwas regeln, aufbewahrt werden?
  • Wie lange sind sie gültig und können sie jederzeit widerrufen werden?
  • Und welche weiteren Regelungen, wie etwa Bestattungswünsche und finanzielle Vorsorgemaßnahmen zur Beerdigung, machen Sinn?

Am Telefon sitzen für Sie: 

Wolfgang Putz, Rechtsanwalt, München, ausschließliche Tätigkeit im Medizinrecht mit den Schwerpunkten Arzthaftungsrecht und Patientenrechte am Ende des Lebens, Lehrbeauftragter an der LMU München und Buchautor zum Thema

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Andrea König-Uber, Expertin für Sterbegeldversicherungen bei den Ergo Direkt Versicherungen, Fürth

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Dr. Helene Ludewig, Notarin aus München

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Dr. Benedikt Selbherr, Notar aus Weilheim bei München

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Quelle: deutsche journalisten dienste (djd),