Berufskrankheit Hautkrebs
UV-Strahlung ist Auslöser Nr. 1
(akz-o) Ob Kanalbauer, Dachdecker oder Gemüsegärtner: Für rund 2,5 Millionen Beschäftigte in Deutschland findet der Arbeitsalltag ganz oder überwiegend im Freien statt. Das bringt oft auch ein Gesundheitsrisiko mit sich: eine hohe Dosis UV-Strahlung. Das Problem ist, dass Hautschäden durch UV-Licht mit den Jahren unbemerkt immer schlimmer werden.
Die Folgen zeigen sich oft erst nach Jahrzehnten. Wer berufsbedingt jahrelang der Sonne ausgesetzt ist, hat ein höheres Risiko, an weißem oder schwarzem Hautkrebs zu erkranken. Der Weiße Hautkrebs tritt dabei häufiger auf. Deutschlandweit erkranken pro Jahr über 200.000 Menschen. Seit 2015 ist er als Berufskrankheit anerkannt. Dadurch haben Betroffene das Recht auf lebenslange, umfangreiche Leistungen ihrer Unfallversicherung.
Der weiße Hautkrebs ist weniger bekannt als der schwarze. Dabei hat er eine gut erkennbare Vorstufe, die „aktinischen Keratosen“. Das sind raue Hautstellen, die sich anfühlen wie Sandpapier. Die Farbe variiert von hautfarben über gelblich bis rötlich. Betroffen sind meist Partien, die häufig mit UV-Strahlen in Kontakt kommen – wie Stirn, Ohren, Wangen und Nasenrücken. Werden aktinische Keratosen früh erkannt, lassen sie sich gut behandeln. Meist kommen Betroffene um eine OP herum. Es gibt verschiedene Behandlungsmethoden wie die Vereisung, das Abtragen mit einem Laser oder die Behandlung mit Licht (photodynamische Therapie, PDT).
Mit Licht gegen Hautkrebsvorstufe
Die PDT kommt auch für großflächige Hautareale infrage. Dabei wird zunächst ein Medikament auf die Haut aufgetragen, durch das die geschädigten Zellen lichtempfindlich gemacht („photosensibilisiert“) werden. Durch Belichtung mit Tageslicht oder einer künstlichen Lichtquelle bilden sich spezielle Sauerstoffmoleküle, die die kranken Zellen zerstören. Die abgestorbenen Zellen werden vom Körper abgebaut und die Haut regeneriert sich in kurzer Zeit.
Fragen Sie Ihren Hautarzt!
Menschen, die auffällige Hautstellen bemerken, sollten ihren Hautarzt um Rat fragen und dabei ihren (früheren) Beruf erwähnen. Denn die Anerkennung als Berufskrankheit kann auch rückwirkend erfolgen.
Bei Risikogruppen ist auch der Arbeitgeber gefragt. Man sollte nicht überrascht sein, wenn Straßenbauer künftig in langen Ärmeln und mit Nacken- und Ohrenschutz arbeiten und ihre Pausen unter einem Sonnensegel verbringen.
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